hiermit möchten wir Ihnen die Auflagen der aktuellen Corona-Verordnung mitteilen (gültig ab 16. August 2021), ohne deren Einhaltung ein touristischer Aufenthalt bei uns leider nicht möglich ist:
Bei Anreise muss für jeden Gast * einer der folgenden Nachweise erbracht werden:
Nachweis einer überstanden Corona-Infektion, die mindestens 28 Tage zurückliegt, jedoch nicht länger als 6 Monate
oder Nachweis einer vollständigen Impfung, wobei die letzte Injektion mindestens 14 Tage zurückliegt
oder Vorlage eines tagesaktuellen und negativen Schnelltests** sowohl bei Anreise als auch alle drei Tage während des Aufenthalts.
Den jeweiligen Nachweis können Sie uns gerne per E-Mail schicken an info@fewo-konstanz.de. Vielen Dank!
Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie keine akuten Corona-Symptome aufweisen!
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.
Herzliche Grüße aus Konstanz
Ihr FeWo-Konstanz-Team
* Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre,
Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie
Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen,
Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im
Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den
Kinderreisepass oder Schülerausweis.
** tagesaktuell bedeutet: nicht älter als 24 h, Selbsttests werden nicht anerkannt